Die Roller kommen!
Ab sofort kannst Du über den Vergleichsrechner deinen E-Scooter / E-Roller absichern. Damit bist Du auf der sicheren Seite auch bei aktuellen Markttrends.
Doch Vorsicht, nur für Trendsetter! 🙂
Nach den neuen gesetzlichen Grundlagen benötigen diese Fahrzeuge neben einer Betriebserlaubnis auch eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung. Bei Bedarf gibt es noch eine Teilkasko dazu.
Die E-Scooter kommen – und müssen versichert sein
Mitte Mai hat der Bundesrat den Weg für die Zulassung elektrischer Tretroller auf Straßen und Radwegen frei gemacht. Erwartet wird eine Riesenwelle, denn mehr als jeder dritte Erwachsene Deutsche liebäugelt mit der Anschaffung eines solchen bis zu 20 Stundenkilometer schnellen E-Scooter.
Neben einer Allgemeinen oder einer Einzel-Betriebserlaubnis braucht man für die Nutzung eine Haftpflichtversicherung, da man mit den Flitzern beträchtliche Personen- und Sachschäden
verursachen kann.
Die Police wird durch eine Plakette am Roller nachgewiesen. Die private Haftpflichtversicherung greift – im Gegensatz zu Schäden, die man mit dem Fahrrad oder Pedelec bewirkt – beim E-Scooter nicht, da es sich um ein Fahrzeug mit eigenem Antrieb handelt, also ein Kraftfahrzeug.
Die ersten Kfz-Versicherer haben bereits Tarife für die Tretroller aufgelegt. Die Integration in eine vorhandene Kfz-Police ist nicht möglich, da es sich jeweils um ein eigenständiges Fahrzeug handelt.
Auch das Verletzungsrisiko der Fahrer ist enorm, wie erste Erfahrungen in anderen Ländern zeigen. Ein Einschluss über eine Eigenschadendeckung wie bei der KFZ-Haftpflicht, wäre als Baustein wünschenswert. Die Absicherung der Arbeitskraft über eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte für jeden selbstverständlich sein. Diese gibt es auch für Schüler ab 10.Jahren.
Noch Fragen?
